Sonntag, 8. Dezember 2013

MaM Felgen

GARANTIE- UND GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN

MAM - LEICHTMETALLRÄDER gewährleistet dem ursprünglichen Käufer und keinem anderen, dass
ihre Felgen tadellos hinsichtlich Material und Verarbeitung sind, für eine Gewährleistungsdauer von 2
Jahren, beginnend vom Kaufdatum und belegt durch Original Rechnung, unter dem Vorwand der
professionell einwandfreien Montage und korrekter Anwendung unter herkömmlichen Bedingungen.
Die Garantiezeit für Farbfehler wird auf 1 Jahr vom Kaufdatum an beschränkt und umfasst nur das
Abblättern oder die Ablösung von Farbe oder Klarlack von den Felgen ein. Oberflächenrost ist bei
sorgfältigem Gebrauch vermeidbar und deshalb nicht durch diese Garantie gedeckt. Wir haften nicht
für Arbeiten, wie z.B Um- und Erstausrüstung oder Montage.

DIESE GARANTIE VERLIERT SEINE GÜLTIGKEIT, WENN
• Die Felgen nicht der vom Fahrzeughersteller erstellten Spezifikationen entsprechen oder nicht
fehlerfrei montiert wurden.
• wahrend dem Transport Schäden, Defekte oder funktionelle Unregelmäßigkeiten der Felgen
aufgrund von Verwendung im Gelände, Unachtsamkeit oder Missbrauch auftreten
• An den Rädern/Felgen Änderungen oder Reparaturen vorgenommen worden sind.
• nicht nach der entsprechenden Empfehlung von MAM - LEICHTMETALLRÄDER die Felgen
installiert oder montiert wurden. Dies umfasst auch, dass die Felgen nicht einer übermäßig
hohen Fahrbelastung ausgesetzt werden oder falsche Reifengrößen verwendet werden.
• Die Felgen durch Klimatische Einflüsse, Chemikalien oder Folgeschäden (z.B.
Bordsteinschäden) anfangen zu korrodieren.
• Aufgrund eines Renneinsatzes Schäden oder Strukturfehler auftreten